Vor zwei Jahren, am Sonntag, d. 14.02.2021, fand nach der breit in der ortsansässigen Bevölkerung der Stadt Heiligenhafen sichtbar werdenden Unterstützung im Bürgerbegehren die Abstimmung zum Bürgerentscheid über das weitere Schicksal der letzten zusammenhängenden Freifläche auf dem Steinwarder statt. Deutlich haben die Einwohner artikuliert, eine weitere Bebauung dieser letzten naturnahen und über viele Jahrzehnte zu einem Biotop mit eigenem Wert gewachsenen Fläche abzulehnen. Durchaus mit verschiedenen Begründungen und Schwerpunkten.
Die Schutzwirkung des Bürgerentscheides wurde damit für zwei Jahre gesichert, die nun abgelaufen sind. Die desolaten Haushaltszahlen im Gesamtergebnis der Stadt inklusive aller eigenwirtschaftlichen Unternehmungen und Nebenbetriebe lassen jedoch befürchten, dass die Begehrlichkeiten zur „Inwertsetzung“ –dieser Begriff wurde über zu viele Jahre schon für einige Projekte der städtischen Eigengesellschaft HVB verwendet– der „Potentialfläche Steinwarder“ nicht vom Tisch sind.
Die Bevölkerung geht in der Breite wohl davon aus, dass die über den Bürgerentscheid aufgehobenen Beschlüsse der Stadtvertretung dauerhaft Bestand haben und die Freifläche auf dem Steinwarder zukünftig unangetastet bleibt.
Das hält TÖP so jedoch nicht für gesichert.
Denn:
Erst im März 2023 nun hat die schwarz-grüne Landesregierung im Kieler Landtag einen Schritt getan, der demokratische Mitwirkgungsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht stärkt, sondern eingrenzt. Unter anderem wird es nicht mehr möglich sein, fragwürdige Ratsbeschlüsse durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu korrigieren, wenn die anzugreifenden Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit getroffen wurden.
Mehr dazu finden Sie im Beitrag des Deutschlandfunk vom 22. März 2023 unter der Überschrift „Direkte Demokratie – Kiel erschwert kommunale Bürgerentscheide“
https://www.deutschlandfunk.de/direkte-demokratie-kiel-erschwert-kommunale-buergerentscheide-dlf-c992fc1b-100.html
Da nahezu ALLE bislang in der Stadtvertretung sitzenden Mandatsträger regelmäßig kritikfrei und einstimmig im Wohlgefühl ihrer Geschlossenheit gestimmt haben, besteht also die nicht unbegründete Sorge, dass über die nach der Gemeindewahl zusammenkommende Stadtvertretung ein erneuter Versuch des Zugriffs auf die Potentialfläche Steinwarder erfolgt. Und dagegen wäre dann NICHTS MEHR ZU MACHEN!
Deshalb ist es wichtig, die Existenz einer kritisch die Entscheidungen der Lokalpolitik begleitenden Wählergruppe aus der heimischen Bevölkerung heraus zu denken.
Ob sich das in der kommenden Zusammensetzung der Stadtvertretung zeigt, entscheiden SIE als Wähler spätestens durch Ankreuzen Ihres Wahlzettels am 14. Mai 2023 im Wahllokal Ihres Bezirkes.